Rechtsprechung
   VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23671
VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14 (https://dejure.org/2014,23671)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 (https://dejure.org/2014,23671)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 V 771/14 (https://dejure.org/2014,23671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis nach einer rechtswidrigen Umschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer deutschen Fahrerlaubnis, für deren Erteilung die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben, ist § 48 BremVwVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1994 - 10 S 1215/93 ebenfalls für den Fall der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins).

    Wer einen gefälschten Führerschein als Nachweis seiner Fahrerlaubnis vorgelegt hat, gleichwohl aber weiterhin die Existenz einer ausländischen Fahrerlaubnis behauptet, zu dessen Mitwirkungspflichten im behördlichen und gerichtlichen Verfahren gehört es, seinerseits durch Vorlage eines neuen Dokuments den Erwerb dieser Fahrerlaubnis darzutun; vorher bestehen keine weiteren Aufklärungspflichten der Behörde oder des Gerichts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.04.1994 - 10 S 1215/93, DÖV 1994, 1055).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Rücknahme bereits deshalb als einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung anzusehen ist, weil bei der Vorlage eines gefälschten Führerscheins in Ansehung der gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist (so VGH Baden-Württemberg, Urt. 12.04.1994, a.a.O., Leitsatz 1).

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs für den Schutz hochrangiger Rechtsgüter und der gebotenen effektiven Gefahrenabwehr folgt aus den die Entziehung einer Fahrerlaubnis tragenden Gründen regelmäßig auch die Dringlichkeit ihrer Vollziehung zu (st.Rspr. der Kammer, vgl. u.a. B. v. 15.06.2011 - 5 V 531/11 - juris Rn. 16; siehe auch OVG Hamburg, NJW 2006, 1367; OVG NRW, NWVBl. 2001, 478; VGH Mannheim, NVZ 1999, 352).

    Die Begründung muss erkennen lassen, dass sich der Einzelfall in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu OVG NRW, B. v. 19.03.2012 - 16 B 237/12; VGH München, B. v. 15.06.2009 - 11 CS 09.373; OVG Hamburg, B. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - jeweils juris).

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    c) Neben der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verwaltungsakte besteht vorliegend auch ein besonderes Vollzugsinteresse (vgl. zu dieser Anforderung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren BVerfG NVwZ 2007, 1302 ; NVwZ 2007, 948 ; OVG NRW NVwZ 2006, 481 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs für den Schutz hochrangiger Rechtsgüter und der gebotenen effektiven Gefahrenabwehr folgt aus den die Entziehung einer Fahrerlaubnis tragenden Gründen regelmäßig auch die Dringlichkeit ihrer Vollziehung zu (st.Rspr. der Kammer, vgl. u.a. B. v. 15.06.2011 - 5 V 531/11 - juris Rn. 16; siehe auch OVG Hamburg, NJW 2006, 1367; OVG NRW, NWVBl. 2001, 478; VGH Mannheim, NVZ 1999, 352).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    c) Neben der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verwaltungsakte besteht vorliegend auch ein besonderes Vollzugsinteresse (vgl. zu dieser Anforderung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren BVerfG NVwZ 2007, 1302 ; NVwZ 2007, 948 ; OVG NRW NVwZ 2006, 481 ).
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 CS 09.373

    Verwertbarkeit eines die Fahreignung verneinenden Gutachtens; Verlust der

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Die Begründung muss erkennen lassen, dass sich der Einzelfall in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu OVG NRW, B. v. 19.03.2012 - 16 B 237/12; VGH München, B. v. 15.06.2009 - 11 CS 09.373; OVG Hamburg, B. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 16 B 237/12

    Vorliegen eines Trennungsdefizits zwischen der Einnnahme von Cannabis und dem

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Die Begründung muss erkennen lassen, dass sich der Einzelfall in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu OVG NRW, B. v. 19.03.2012 - 16 B 237/12; VGH München, B. v. 15.06.2009 - 11 CS 09.373; OVG Hamburg, B. v. 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - jeweils juris).
  • OVG Bremen, 28.07.1992 - 1 BA 19/92

    Prüfungsfreie Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Recht des Ausstellungslandes;

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage, zu wessen Lasten Gültigkeitszweifel an einem vorgelegten Führerschein für die Beurteilung des Vorliegens einer Fahrerlaubnis gehen (vgl. einerseits OVG Bremen, Urt. v. 28.07.1992 - 1 BA 19/92, DAR 1993, 108; anderseits OVG NRW, B. v. 16.05.1991, DÖV 1992, 38), kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 13 B 1626/05

    Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    c) Neben der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verwaltungsakte besteht vorliegend auch ein besonderes Vollzugsinteresse (vgl. zu dieser Anforderung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren BVerfG NVwZ 2007, 1302 ; NVwZ 2007, 948 ; OVG NRW NVwZ 2006, 481 ).
  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

    Auszug aus VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
    Voraussetzung ist unter diesen Umständen nur, dass die im Rahmen des typisierenden Vorgehens verwendeten Begründungselemente aus sich heraus verständlich sind und einen konkreten Bezug zum Einzelfall aufweisen (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - 19 E 471/91

    Ausländische Fahrerlaubnis; Umschreibung; Gültigkeit der ausländischen

  • VG Bremen, 15.06.2011 - 5 V 531/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14

    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis wegen

    § 3 StVG und § 46 FeV sind nach ihrem Sinn und Zweck jedoch nicht abschießend, sofern die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nicht wegen eines Eignungs- oder Befähigungsmangels, sondern aus anderen Gründen rechtswidrig war, etwa wenn - wie hier - ein mutmaßlich gefälschter Führerschein vorgelegt wurde (vgl. Senatsurteil vom 12.04.1994 - 10 S 1215/93 - VBlBW 1994, 318; VG Bremen, Beschluss vom 26.08.2014 - 5 V 771/14 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 30 Rn. 3; vgl. auch Hamb.OVG, Urteil vom 10.06.2008 - 3 Bf 246/07 - NJW 2009, 103).
  • VG Trier, 23.02.2021 - 1 K 1829/20

    Rücknahme einer auf Grundlage einer EU-Fahrerlaubnis erteilten deutschen

    Dabei konnte der Beklagte die Ablieferungspflicht auf § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG i.V.m. § 47 Abs. 1 FeV (analog) stützen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. August 2014- 5 V 771/14 -, juris Rn. 20, offen gelassen: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. April 2015 - 7 L 673/15 -, juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht